Was tun im Todesfall ?
Josef und Christine Jung
Claudia Jung
Mag. Barbara Perkmann-Jung
Elisabeth Hager-Jung
unsere MitarbeiterInnen
Sie können uns zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen!
Telefon: 0662 / 43 21 31
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| Die Besprechung für eine Trauerfeier kann in unserem Büro oder auch gerne bei Ihnen im Trauerhaus stattfinden. Texte für Trauerbriefe, Sterbebilder, Gedenkbanner, Zeitungsanzeigen, Einladungen zum Trauermahl und Danksagungen arbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam aus. Sollte eine Adressliste vorhanden sein, übernehmen wir auf Wunsch die Beschriftung und den Versand. |
Wir bitten Folgendes vorzubereiten:
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Beratung für persönliche Trauerfeiern
Aufbahrungen Andachtsräume
Erdbestattungen Feuerbestattungen auf den gewünschten Friedhöfen
Überführungen im Inland und Ausland
Erdbestattung
Die Trauerfeier zur Erdbestattung soll innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden, jedoch kann diese Frist bei der zuständigen Sanitätsbehörde (z.B. Gesundheitsamt oder Bezirkshauptmannschaft) bei Notwendigkeit (z.B. ein enger Angehöriger befindet sich im Ausland und kann nicht so schnell anreisen) verlängert werden. Die dazu notwendigen Amtsschritte und Vorkehrungen erledigen wir für Sie.Feuerbestattung
Feuerbestattungen dürfen nur in genehmigten Krematorien in verschlossenen Särgen, die den vorgeschriebenen Umweltkriterien entsprechen, stattfinden. Die Einäscherungen erfolgen immer einzeln. Die Asche wird in eine Aschenkapsel, genannt Urne, abgefüllt, ist nicht trennbar und soll, je nach vorgeschriebener Frist des Krematoriums, beigesetzt werden. Die Örtlichkeiten variieren: in ein bestehendes Grab, Urnennische (Kolumbarie), Anonyme Urnenwiese. Bei einem neuen Grab muss zuerst das Grabdenkmal errichtet werden, bevor die Urne beigesetzt werden kann. Um die Aschenkapsel zu schützen, empfiehlt sich die Bestellung eines Schutzbehältnisses, genannt Überurne (aus verschiedensten Materialien) – auch hierbei können persönliche Wünsche berücksichtigt werden.Die Beisetzung einer Urne, an einem anderen als oben genannten Ort z.B. Privatgrundstück, Wald, Berg etc., wenn dies nicht gegen Anstand oder gute Sitte verstößt, ist gerne durchführbar. Wir beraten Sie in diesem Fall und übernehmen anfallende Behördengänge.
Urnenverabschiedungen und -beisetzungen
Eine Urne kann in einem ebenso würdigen Rahmen wie eine Erdbestattung durchgeführt werden - gerne besprechen wir mit Ihnen die zahlreichen Möglichkeiten.Überführungen in die ganze Welt
Wenn die Überführung in Form des Sarges durchzuführen ist, übernehmen wir alle anfallenden Behördengänge und notwendigen Vorkehrungen - wir beraten Sie gerne je nach Abfahrts- bzw. Zielort.Die Überführung einer Urne unterliegt festgelegten Regelungen - wir beraten Sie gerne je nach Abfahrts- bzw. Zielort.






